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   BFH, 14.08.2000 - V B 146/00   

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https://dejure.org/2000,12332
BFH, 14.08.2000 - V B 146/00 (https://dejure.org/2000,12332)
BFH, Entscheidung vom 14.08.2000 - V B 146/00 (https://dejure.org/2000,12332)
BFH, Entscheidung vom 14. August 2000 - V B 146/00 (https://dejure.org/2000,12332)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betriebswirt - Belastingadviseur - Vertretungszwang - Steuerberater - Postulationsfähigkeit

  • Judicialis

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde: Postulationsfähigkeit - Heilungsmöglichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.04.2000 - V B 68/00

    Postulationsfähigkeit; Belastingadviseur

    Auszug aus BFH, 14.08.2000 - V B 146/00
    Er wies auch die dagegen gerichteten außerordentlichen Rechtsbehelfe durch die Beschlüsse vom 20. Oktober 1999 V B 154/99 (BFH/NV 2000, 577) und vom 8. Februar 2000 V B 1/00 (BFH/NV 2000, 876) und vom 28. April 2000 V B 68/00 (BFH/NV 2000, 1348) zurück, weil der Kläger persönlich nicht befugt sei, selbst vor dem Bundesfinanzhof (BFH) aufzutreten und weil er sich vor dem BFH auch nicht durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) bezeichneten Berufe habe vertreten lassen.

    Der Senat beurteilt das Schreiben des Klägers als außerordentliche Beschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 28. April 2000 V B 68/00, der ihm am 11. Juli 2000 zugestellt worden war.

    Daraus folgt zugleich, dass der von dem Kläger angegriffene Beschluss V B 68/00 nicht greifbar gesetzwidrig ist.

  • BFH, 20.10.1999 - V B 154/99

    Beschwerde eines sog. "Belastingadviseur"

    Auszug aus BFH, 14.08.2000 - V B 146/00
    Er wies auch die dagegen gerichteten außerordentlichen Rechtsbehelfe durch die Beschlüsse vom 20. Oktober 1999 V B 154/99 (BFH/NV 2000, 577) und vom 8. Februar 2000 V B 1/00 (BFH/NV 2000, 876) und vom 28. April 2000 V B 68/00 (BFH/NV 2000, 1348) zurück, weil der Kläger persönlich nicht befugt sei, selbst vor dem Bundesfinanzhof (BFH) aufzutreten und weil er sich vor dem BFH auch nicht durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) bezeichneten Berufe habe vertreten lassen.
  • BFH, 18.05.1988 - X R 36/88

    Entscheidung über eine mehrfache Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BFH, 14.08.2000 - V B 146/00
    Die Prozesshandlung (z.B. durch Einlegung einer Beschwerde) einer dazu nicht befugten Person ist unwirksam (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Mai 1988 X R 36/88, BFH/NV 1989, 119, m.w.N.) Sie kann nur innerhalb der Rechtsmittelfrist ohne diesen Mangel wiederholt werden.
  • BFH, 08.02.2000 - V B 1/00

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten; Belastingadviseur

    Auszug aus BFH, 14.08.2000 - V B 146/00
    Er wies auch die dagegen gerichteten außerordentlichen Rechtsbehelfe durch die Beschlüsse vom 20. Oktober 1999 V B 154/99 (BFH/NV 2000, 577) und vom 8. Februar 2000 V B 1/00 (BFH/NV 2000, 876) und vom 28. April 2000 V B 68/00 (BFH/NV 2000, 1348) zurück, weil der Kläger persönlich nicht befugt sei, selbst vor dem Bundesfinanzhof (BFH) aufzutreten und weil er sich vor dem BFH auch nicht durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) bezeichneten Berufe habe vertreten lassen.
  • BFH, 27.12.1994 - X B 124/93

    Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 14.08.2000 - V B 146/00
    Eine Kostenentscheidung ist mangels gesetzlicher Regelung nicht zu treffen (BFH-Beschluss vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534).
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